Zertifizierung bedeutet bislang nicht Überwachung

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil zur Haftung bei minderwertigen Brustimplantaten gefällt. Für betroffene Trägerinnen bedeutet die Entscheidung, dass ein Schadenersatz in immer weitere Ferne rückt.

Von Martin Wortmann

LUXEMBURG. Im Streit um die Haftung des TÜV Rheinland für die mangelhaften Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat der TÜV einen Zwischenerfolg erzielt. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied, musste der TÜV bei dem Hersteller keine unangemeldeten Inspektionen durchführen, keine Geschäftsunterlagen sichten und auch das Endprodukt nicht prüfen. Die Aussicht betroffener Frauen auf Schadenersatz ist damit gering. Inzwischen wurden in Deutschland die Zertifizierungsvorgaben für Medizinprodukte verschärft.

Quelle: Ärzte Zeitung online,
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